Aufgaben & Verbandsgebiet
Aufgaben
Wir stellen sicher, dass unsere Landschaft auch bei starkem Regen im Fluss bleibt: gut gepflegte Gewässer, ein sicherer Wasserabfluss und ein nachhaltiger Schutz der Natur.
Die Gewässerunterhaltung umfasst im Wesentlichen die Pflege der offenen Gewässerabschnitte, einschließlich Sohlenkrautung und Böschungsmahd, Holzung, die Instandsetzung des Gewässerprofils, die Reparatur verrohrter Abschnitte sowie den fachgerechten Betrieb und die Wartung von Wehren und Schöpfwerksanlagen.
Die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsziele unterliegen einem gesellschaftlichen Wandel, ebenso wie deren Umsetzung. Heute legen die Verbände besonderen Wert darauf, die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten und weiter zu verbessern.
(Näheres zu den Rechtliche Grundlagen, regeln die § 39 WHG und § 62 LWaG-MV.)
Der Bau und die Unterhaltung von Deichen sowie anderer Anlagen zur Sicherung des Hochwasserabflusses zählen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Landes M-V fallen, ebenfalls zu den gesetzlichen Aufgaben des Verbandes (gemäß § 73 LWaG).
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitgliedsgemeinden bei der Umsetzung von Ausbaumaßnahmen im Bereich Renaturierung und Hochwasserschutz.
Weitere Ausführungen zu den Aufgaben sind in der Satzung des Verbandenachzulesenen.
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet umfasst alle Einzugsgebiete der Gewässer die der Küste zufließen, von der Landesgrenze SH, einschließlich dem Zufluss aus dem Schöpfwerkspolder Pötenitz bis einschließlich Zufluss des Blowatzer Baches; alle Einzugsgebiete die dem Wallensteingraben (Gewässer I. Ordnung) zufließen, außer Schweriner See sowie alle der Küste vorgelagerten Inseln. (siehe Karte des LUNG M-V Themenbaum: Wasser / Gewässer / Fließgewässer / Verbandsgebiete).
Die Größe des Verbandsgebietes beträgt ca. 64.000 ha. Der WBV „Wallensteingraben-Küste“ ist landesweit unter der WBV-Nr. 11 geführt.
