Anlagenbestand & Schaubezirke

Anlagenbestand

Gewässer und Verbandsanlagen

  • Gewässer : ca. 891.724 m

  • Offene Gewässer: ca. 628.621 m

  • Verrohrte Gewässerabschnitte: ca. 263.103 m

  • 3038 Schächten einschließlich Ein- und Auslaufbauwerke
  • Deiche : 4083 m

  • Staue/Wehre : 60
  • Schöpfwerke : 5

Der nachstehende Link zeigt Ihnen eine Karte, die den Gewässerbestand des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ darstellt.

Stand: 01.01.2015

Gewässerbestand

Hier stellen wir Ihnen die aktuellen Gewässerbestandsdaten des Verbandes als kml-Dateien zur Verfügung. Die kml-Dateien können in Google-Earth oder über den Link Karte zum Gewässerbestand angesehen werden.

Schaubezirke

Das Verbandsgebiet ist in 7 Schaubezirke eingeteilt. Die Grenzen der Schaubezirke orientieren sich im Wesentlichen an den Einzugsgebieten der Gewässer. Aufgrund der geografischen Verhältnisse besteht der Schaubezirk 4 aus 3 Teilgebieten. Gleichzeitig stellen die Schaubezirke auch die Bearbeitungsgebiete bzw. Baulose dar.

Die Schaubezirke beinhalten die Einzugsgebiete folgender Hauptgewässer. Die Verbandsversammlung hat gemäß § 6 der Satzung für die Schaubezirke nachstehende Gewässerschaubeauftragte gewählt.

Schaubezirk Einzugsgebiete der Hauptgewässer Schaubeauftragte
1 Zierower Bach, Beckerwitzer Graben, Köppernitz Herr Hünemörder
2 Metelsdorfer Graben, Rummelbeck, Triwalker Bach Herr Möckelmann
3 Greeser Bach Herr Illing
4 (1) Fließgewässer der Insel Poel,
(2) Blowatzer Bach,
(3) Fließgewässer im Gebiet der Hansestadt Wismar,
Hornstorfer Graben
Herr Frehse
5 Farpener Bach südlich der Kreisstraße K 33 bei Neuburg,
Lischower Graben, Madsower Graben, Benzer Graben, Redentiner Graben
Herr Wittmiß
6 Harkenbäk, Katzbach, Grundshägener Graben,
Klützer Bach
Herr Klink
7 Tarnewitzer Bach, Damshägener Bach, Hoinerbeck,
Groß Walmstorfer Graben
Herr Junkelmann
Übersichtskarte der Schaubezirke bzw. Bearbeitungslose im Verbandsgebiet „Wallensteingraben-Küste“
Karte des Verbandsgebiets „Wallensteingraben-Küste“ mit Schaubezirken und zugehörigen Gemeinden

Die Gewässerschau ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit des Verbandes und ist deshalb als Verbandsschau zu bezeichnen. Sie dient der Feststellung des Zustandes der von dem Verband zu betreuenden Anlagen und Gewässern. Die verbandlichen Anlagen sind auf ihre Dauerhaftigkeit und Sicherheit zu kontrollieren. Abgeschlossene Unterhaltungsmaßnahmen werden begutachtet und beurteilt. Weiterhin werden im Rahmen der Verbandsschauen Schäden und Defizite an den Gewässern aufgezeigt, die Ursachen und Lösungen diskutiert und in Protokollen dokumentiert. Die Verbandsschauen sind ein wichtiger Bestandteil für die jährliche Planung der Unterhaltungsleistungen. Gleichzeitig dient die Verbandschau als Verbindung zur staatlichen Aufsicht.

Die Verbandsschau werden jedes Jahr im März/April durchgeführt und auf der Homepage des Verbandes, dem Bekanntmachungsportale der Landkreise NWM/LRO und durch die Gemeindeverwaltungen ortsüblich bekannt gegeben. Die Verbandsschauen sind öffentlich. Jedem Bürger steht es frei daran teilzunehmen und sein Anliegen vorzubringen.

Die gewählten Schaubeauftragten sind ehrenamtlich tätig, sie sind aktive Landwirte und teilweise auch Mitglied im Vorstand des Verbandes. In Bezug auf die Schauen agieren sie als regionale Kontaktstelle und unterstützen durch ihr Fachwissen und ihre Ortskenntnisse den Verband.